Wichtige Freigrenzen für Mitarbeitergeschenke
Nicht genutzte Beträge können nicht auf andere Monate übertragen werden.
Monatliche Freigrenze für Sachzuwendungen (50 Euro)
Diese monatliche Freigrenze ermöglicht es Arbeitgebern, Mitarbeiter regelmäßig mit kleinen Geschenken zu erfreuen, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Typische Beispiele sind Restaurantgutscheine, Tickets für Veranstaltungen oder Zuschüsse zu Fitnessstudios. Wichtig: Nicht genutzte Beträge können nicht auf andere Monate übertragen werden.
Freigrenze für besondere Anlässe (60 Euro)
Anlässe wie Geburtstage, Hochzeiten, Beförderungen oder Dienstjubiläen erlauben zusätzliche Zuwendungen bis zu 60 Euro. Diese Grenze gilt unabhängig von der monatlichen Freigrenze und kann kombiniert werden, z. B. ein monatliches Geschenk und ein Geburtstagsgeschenk, wodurch der steuerfreie Betrag in diesem Monat 110 Euro beträgt.
Betriebsfeiern und andere geldwerte Vorteile
Betriebsfeiern wie Weihnachts- oder Sommerfeste zählen ebenfalls als geldwerter Vorteil und können unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden. So sorgen Sie für eine angenehme Arbeitsatmosphäre und sparen zugleich Kosten.